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Zuständigkeitsbereich: für die Orte Oybin mit Ortsteil Lückendorf, Kurort Jonsdorf, Gemeinde Olbersdorf, Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz.
Hinweis: Brautpaare außerhalb des Zuständigkeitsbereiches melden sich bitte erst bei dem für ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt zur Eheschließung an. Eine Trauung in Oybin ist dann nach erfolgter Ermächtigung möglich.
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